Das von Ihnen gewählte Zugangsmedium (RFID-Karte wie z.B. Bankomat- oder Debitkarte) ist Ihr elektronischer Fahrzeugschlüssel. Das Zugangsmedium ist nur für den/die Nutzungsberechtigte:n persönlich gültig und darf nicht an Dritte weitergegeben werden, außer an andere gemeldete Nutzer:innen in Familienmitgliedschaften oder in einer Notfallsituation im Beisein des/der Nutzungsberechtigten.