Gesetz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen

Nach jahrelanger Diskussion über die Neuregelung der Ökostromförderung wurde nun endlich am 15. Juli 2021 das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Paket umfasst neben dem umfangreichen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz einige weitere Novellen. Das Ziel: Bis 2030 soll rein rechnerisch Österreichs Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen abgedeckt werden können. Dazu sind 27 Terawattstunden an zusätzlicher Stromerzeugungskapazität erforderlich, wobei elf TWh aus Fotovoltaik, zehn TWh aus Windkraft, fünf TWh aus Wasserkraft und ein TWh aus Biomasse stammen sollen. Die 27 Terawattstunden entsprechen einer Steigerung um 50 Prozent zur aktuellen Ökostromproduktion, die 55,6 TWh beträgt.

Klare Rahmenbedingungen

Das EAG bringt nun die von allen geforderten klaren Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren. „Dieser Beschluss ist sehr wichtig für die Branche, da seit 2020 beispielsweise keine Fördermittel mehr für neu genehmigte Windparks zur Verfügung stehen“, soStefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Damit kann die Windparkplanung, die jetzt eineinhalb Jahre stillgestanden ist, wieder aufgenommen werden. Inzwischen ging wertvolle Zeit zur Bekämpfung des Klimawandels verloren.

Bei den Ausbauzielen müsse aber auch berücksichtigt werden, dass beispielsweise alte Windkraftanlagen nun zunehmend ersetzt werden müssen. „Um das Regierungsziel, die Windstromproduktion um 10 TWh zu steigern, erreichen zu können, wird der Ausbau mehr als die eingeplanten 400 MW pro Jahr betragen müssen“, so Moidl. Er schätzt den Ausbaubedarf in den nächsten zehn Jahren deshalb auf rund 500 MW ein.

Damit mit dem Ausbau gestartet werden kann, müssen nun die Bundesländer die dafür notwendigen Flächen ausweisen. Die Genehmigung von Energieanlagen wie Windrädern sowie die Ausweisung von Zonen obliegt den Bundesländern. „Die Windbranche hofft hier auf ambitionierte Maßnahmen in allen Bundesländern“, so Moidl „die Klimaneutralität können wir nur unter Beteiligung aller Bundesländer erreichen.“

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