Ausgeblinkt

Die Änderung des schon lange diskutierten Gesetzes zur nächtlichen Dauerbeleuchtung von Windrädern wurde am 21. März 2024 endlich in einer Sitzung des Nationalrats einstimmig angenommen. Das rote Blinken der Windräder dient der Flugsicherheit, stellt aber zugleich für viele Anrainer eine unangenehme Lichtverschmutzung am Nachthimmel dar.

Nur bei Bedarf

Dank der Novelle im Rahmen des Luftfahrtgesetzes, die Anfang April vom Bundesrat noch abgesegnet werden muss, werden künftig Windräder nur noch bei wirklichem Bedarf beleuchtet. Das kann etwa bei einem Rettungshubschraubereinsatz, bei Polizei- und Militärflügen oder beim nächtlichen Überflug eines Kleinflugzeuges über einen Windpark nötig sein. Mit der technischen Umsetzung ist die Flugbehörde Austro Control betraut.

99 Prozent weniger rotes Blinken

Die neue bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung der Windräder soll das rote Blinken am nächtlichen Himmel um bis zu 99 Prozent reduzieren. Das ist eine weitere gute Nachricht für die Windkraft und nachhaltige Energiegewinnung. Nach der Verabschiedung des Gesetzes müssen noch die entsprechenden Verordnungen erlassen werden. Dann kann endlich mit der Umstellung der Nachbeleuchtung begonnen werden.

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(c) Nina Krzyzanski | Tag des Windes

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