Der Ausbau der Erneuerbaren läuft, besonders auch in Österreich, noch immer viel zu langsam, um die rasant steigende Klimaerwärmung einzudämmen. Zugleich wird auch die Zeit, um die international und national vereinbarten Klimaziele zu erreichen, immer kürzer.
Mit der jüngst veröffentlichten Erneuerbaren Richtlinie RED III der Europäischen Union soll der Ausbau der Erneuerbaren nun vereinfacht und deutlich beschleunigt werden. Sie sieht unter anderem neue Ziele für die Reduktion des Treibhausgasausstoßes, raschere und vereinfachte Genehmigungsverfahren, verpflichtende Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und die Veröffentlichung von Plänen, die den Zielsetzungen entsprechen, vor. „Mit der RED III gibt es nun neue gesetzliche Instrumente für Österreich, um den Ausbau der Erneuerbaren deutlich zu beschleunigen“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, der hofft, „dass die neuen Vorgaben der EU deutlichen Rückenwind für die Umsetzung der Erneuerbaren in Österreich bringen werden.“
So legt die neue Verordnung, die in den EU-Staaten möglichst rasch durch nationale Gesetze umgesetzt werden soll, eine Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen (THG-Emissionen) um mindestens 55 Prozent bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 fest. Besonders wichtig ist hier der Energiesektor, da „derzeit über 75 Prozent der gesamten THG-Emissionen in der Union auf den Wirtschaftszweig Energie entfallen“.
Mit der neuen Richtline muss der Anteil an erneuerbarer Energie bis 2030 verpflichtend auf 42,5 Prozent angehoben werden. Wobei die Mitgliedstaaten sich bemühen sollen, 45 Prozent zu erreichen. „Die RED III schafft neue Möglichkeiten und wird den Druck auch auf Österreich erhöhen, die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau der Erneuerbaren zu schaffen“, so Moidl, “besonders sind nun die Bundesländer gefordert, die Flächenausweisung umzusetzen und an die neuen Regelungen anzupassen.“
Schnellerer Ausbau
Die EU-Verordnung enthält eine Reihe konkreter Maßnahmen. So sind für die Windkraft eigene Zonen und auch Beschleunigungsgebiete auszuweisen, in denen die Umsetzung der Anlagen deutlich schneller als bisher vonstattengehen kann. Bereits bestehende ausgewiesene Zonen können laut der Verordnung in den nächsten sechs Monaten in Beschleunigungsgebiete umgewandelt werden.
Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren
Die RED III führt weiters maximal gültige Genehmigungsfristen ein und schreibt das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien fest. Die ausgewiesenen Gebiete müssen darüber hinaus mit den nationalen Ausbauzielen, die im Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) festgelegt sind, zur Deckung gebracht werden, um die Erneuerbaren-Ziele zu erreichen.
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