Neue Regeln für Erneuerbare sorgen für Aufwind

Neue Regeln für Erneuerbare sorgen für Aufwind – EAG Marktprämienverordnung 05.10.2022

Nachdem im Vorjahr 2021 endlich das für den Ausbau der Erneuerbaren Energien wichtige EAG (Erneuerbaren Ausbau Gesetz) beschlossen wurde, folgte nun die ausständige Marktprämienverordnung.

Diese regelt den Zuschuss für Betreiber von Ökostromanlagen zu jenen Zeiten, in denen die Marktpreise zu niedrig für den wirtschaftlichen Betrieb sind. Diese Verordnung ist ein zentraler Baustein, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich weiter voranzutreiben, erklärte Klimaministerin Leonore Gewessler am Tag des Inkrafttretens. Nach mehr als 1.000 Tagen können nun endlich wieder Verträge für neue Windkraftanlagen vergeben werden. „Damit eine Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bis 2030 gelingen kann, liegt es nunmehr an den Bundesländern rasch neue Flächen auszuweisen, weiteres Personal in den Genehmigungsbehörden anzustellen und die Genehmigungsverfahren zu optimieren“, fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Erneuerbare Energie Foto: (c) ÖKOENERGIE

Langer Stillstand

Schon seit 2020 waren mangels klarer Regeln keine Verträge für neue Windkraftprojekte in Österreich vergeben worden. Und das gerade zu einer Zeit, als das Ziel, endlich von fossiler Energie unabhängig zu werden, dringlicher denn je war. Das neue EAG aus dem Jahr 2021 bot zwar bereits einen stabilen Rahmen für den notwendigen Ausbau an Wind, Sonne, Wasser und Biomasse. Doch erst die am 5. Oktober 2022 in Kraft gesetzte Marktprämienverordnung regelt notwendige Punkte, ohne die ein Handeln nicht möglich war. Dazu zählen laut IG Windkraft insbesondere Höchstpreise für Gebote im Ausschreibungsverfahren, Gebotstermine und Ausschreibungsvolumina, die Höhe der anzulegenden Werte und Abschläge für PV-Freiflächenanlagen. Weiters wurden Details zur Standortdifferenzierung bei Windkraft sowie zur Wechselmöglichkeit von Fördermodellen festgelegt.

„Die Marktprämienverordnung ist für die Errichter von Windkraftlagen ein wichtiges Instrument, um ihre Investitionen abzusichern, wenn etwa der Strompreis am Markt wieder stark zurückgeht“, erklärt Richard Kalcik, Geschäftsführer der ÖKOENERGIE, die große Bedeutung. Die Windkraftbetreiber benötigen Investitionssicherheit und schaffen mit ihren für die Energiewende wichtigen Projekten zudem viele lokale und regionale Arbeitsplätze.

Was braucht es jetzt noch?

Um bis 2030 über 100 Prozent erneuerbaren Strom zu verfügen, braucht es laut Energieexperten nun vor allem Folgendes: die rasche Ausweisung von Eignungszonen in allen Bundesländern sowie die Vermeidung doppelter Begutachtungen derselben Kriterien im Genehmigungsverfahren. So können die sehr langen und umständlichen Verfahren endlich gestrafft werden.

Die Details zur Marktprämienverordnung erfahren Sie bei der IG Windkraft, die relevanten Verordnungen finden Sie hier.

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